Einrichtung und Betrieb von Notbeleuchtungen sind durch Normen und Verordnungen detailliert geregelt. Daher sollte für die Planung und Installation einer Notbeleuchtung unbedingt ein Fachmann hinzugezogen werden, der mit den geltenden Normen und Gesetzen vertraut ist. Die Vorschriften beziehen sich auf Gebäude, in denen sich viele Menschen aufhalten und plötzlich auftretende Dunkelheit zu Orientierungslosigkeit und Gefahren führt wie z.B. in öffentlichen Einrichtungen, in Arbeitsstätten, Hochhäusern und Tiefgaragen.
Wir sind vertraut mit den lichttechnischen Anforderungen und weisen Sie auch auf die regelmäßig vorgeschriebenen Prüfungen hin. Information und Beratung bieten wir gerne persönlich, oder vorab auch im Internet unter http://www.walo.de